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Fehlende KiTa-Plätze für Eltern mit Betreuungsbedarf

Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr seit dem 01.08.2013 und für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt seit 1996 wurden verschiedene Ziele verfolgt. Dies beinhaltet insbesondere die Sicherstellung eines umfassenden bedarfsgerechten Angebots an Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung. Die Bedarfsgerechtigkeit betrifft sowohl die Quantität als auch die Qualität der verfügbaren Angebote und sollte insbesondere an dem Wohl des Kindes und den Bedürfnissen der Eltern ausgerichtet sein. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität von FBBE-Angeboten existieren dennoch enorme lokale Differenzen, dies veranschaulichen die unterschiedlichen regionalen Auswertungen des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme. Kinder erfahren somit je nach Wohnort unterschiedliche Rahmenbedingungen des Aufwachsens. Diese Unterschiede werfen Fragen nach der Chancengerechtigkeit auf, soll doch die Kinder- und Jugendhilfe nach § 1 Abs. 3 SGB VIII „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Die lokale KiTa-Planung vor Ort ist hierbei ein entscheidendes Instrument zur Sicherstellung einer bedarfs- und chancengerechten Kinderbetreuung in einer Gemeinde oder Stadt. Sie umfasst u.a. die sorgfältige Analyse und Prognose der Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowie die Entwicklung von Strategien zur Deckung dieses Bedarfs. Aktuellen Nachfragen seitens der Eltern kann dabei nicht zwangsläufig entsprochen werden (vgl. Stöbe-Blossey 2018). Für die regionale Bedarfsplanung werden regionale Daten benötigt, wie zum Beispiel, wie viele Plätze in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten fehlen. Der vorliegende Indikator, der erstmalig mit den amtlichen Daten zum 01.03.2022 berechnet wurde, liefert diesbezüglich wertvolle Informationen.  

Um die Anzahl der fehlenden KiTa-Plätze für die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland zu ermitteln, wurde Bezug genommen auf verschiedene Datenquellen. Zum einen ist dies die jährlich erhobene amtliche Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Anhand dieser Statistik konnte für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt berechnet werden, wie viele Kinder zum 01.03. eines jeden Jahres in einer KiTa oder Kindertagespflege betreut werden, und dies in Relation zur altersgleichen Bevölkerung. Diese Daten entstammen der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des letzten Zensus. Zum anderen wurde der Betreuungsbedarf der Eltern für ihr Kind der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) entnommen (vgl. BMFSFJ 2023). Diese Bedarfe liegen allerdings nur auf Ebene der Bundesländer vor. Somit wurde für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt der bundeslandspezifische Betreuungsbedarf angenommen.  

Die insgesamt benötigten Plätze berechnen sich, indem der jeweils bundeslandspezifische Betreuungsbedarf der Eltern für ihr Kind auf die altersgleiche Bevölkerung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt bezogen wird. Die Anzahl der regional fehlenden Plätze ergibt sich in einem nächsten Schritt durch die Differenz zwischen der insgesamt benötigten Anzahl an Plätzen und der bereits laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik in KiTas und Kindertagespflege betreuten Kinder in dem speziellen Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Der in der Grafik abgebildete Anteil bildet den Anteil der Kinder in der jeweiligen Region ab, die gemessen am bundeslandspezifischen Betreuungsbedarf keinen Betreuungsplatz erhalten, und zwar differenziert nach Alter (0 bis unter 3 Jahre sowie ab 3 bis unter 6 Jahre). 

Zu beachten ist, dass wenn die Bildungsbeteiligungsquote des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt bereits über dem für das Bundesland erhobenen Elternbedarf liegt, gemessen am Elternbedarf ein Überschuss an Betreuungsplätzen vorliegt. Der Platzbedarf in einem solchen Kreis bzw. in dieser kreisfreien Stadt wird in den vorliegenden Berechnungen als nicht vorhanden markiert (also gleich null), und nicht als negativer Wert. 

Quelle  

FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2022; Deutsches Jugendinstitut: Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie, 2023; zusammengestellt und berechnet von der Bertelsmann Stiftung, 2023. 

Literatur 
BMFSFJ (Hrsg.) (2023): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022, Berlin. [Download von: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/228470/dc2219705eeb5b8b9c117ce3f7e7bc05/kindertagesbetreuung-kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2022-data.pdf (13.07.2023)]. 

Stöbe-Blossey, Sybille (2018): Betreuungsmodelle in der frühkindlichen Bildung Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 19. April 2018.