-
Download Daten
| xlsx
Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Ein zentrales, mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr verfolgtes Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So führen unter anderem Veränderungen in der Arbeitswelt, wie zum Beispiel die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere von Müttern, zu einer höheren Nachfrage nach öffentlichen Betreuungsangeboten und nach flexibleren Betreuungszeiten, was mit einer erhöhten Bedeutsamkeit öffentlicher Bildung und Erziehung einhergeht (vgl. Viernickel/Fuchs-Rechlin 2015). Bedarfsgerechte zeitliche Betreuungsumfänge sind jedoch stets vor dem Hintergrund der Sicherstellung des Wohls des Kindes und der Befriedigung seiner Bedürfnisse zu gewährleisten. In welchem zeitlichen Umfang Kinder derzeit Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen, kann anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beantwortet werden. In dieser Statistik werden jährlich die wöchentlichen Betreuungszeiten, die für jedes Kind vertraglich vereinbart worden sind, stundengenau differenziert nach genutzter Betreuungsform (KiTa oder Kindertagespflege) und Altersjahren erfasst.
Inwiefern diese vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten aktuell den von Eltern für ihr Kind gewünschten Betreuungszeiten entsprechen, kann dem Indikator „Gewünschter Betreuungsumfang in Kindertagesbetreuung“ entnommen werden. Bei dem vorliegenden Indikator geht es um den Betreuungsumfang in KiTas je nach Alter des Kindes. Auswertungen zum Betreuungsumfang in der Kindertagespflege finden Sie hier.
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wurden vor 2012 die täglichen und nicht wie derzeit die wöchentlich vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erfasst. Anhand der amtlichen Statistik kann darüber hinaus grundsätzlich nichts über die tatsächliche Nutzungsdauer der Betreuungsangebote ausgesagt werden. Ausgewiesen wird der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang.
Im Ländermonitor werden in Ergänzung zu den gebuchten wöchentlichen Betreuungszeiten im Datenblatt zum Download (s. oben) sowie im Indikator "Mittagsverpflegung in KiTas") noch Informationen zu den Kindern zur Verfügung gestellt, deren Betreuung über Mittag unterbrochen wird sowie zu Kindern, die in der Betreuung eine Mittagsverpflegung erhalten.
Im nationalen Bildungsbericht (www.bildungsbericht.de) werden die Betreuungszeiten anders gruppiert: Kinder, die mehr als 35 Stunden betreut werden, deren Betreuung über Mittag aber unterbrochen wird, werden bei den Betreuungszeiten „mehr als 25 bis zu 35 Stunden" ressortiert. Damit wird im Bildungsbericht in der Kategorie „mehr als 35 Stunden" Betreuungszeit der Anteil der Kinder ausgewiesen, deren Betreuungsumfang der Definition von ganztägiger Betreuung der Kultusministerkonferenz (KMK) entspricht. Die KMK geht davon aus, dass eine ganztägige Betreuung gegeben ist, wenn ein Kind an mindestens drei Tagen mehr als sieben Stunden betreut wird und eine Mittagsverpflegung erhält. Im Ländermonitor werden die Daten zu Betreuungszeiten und Mittagsverpflegung, bzw. unterbrochenen Betreuung getrennt ausgewiesen. Sofern der Begriff einer „ganztägigen Betreuung" Verwendung finden soll, wären perspektivisch Untersuchungen dazu notwendig, anhand welcher Kategorien eine ganztägige Betreuung definiert werden kann.
Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden.
Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Quelle
Daten ab 2023:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien.
Daten 2018 bis 2022:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.
Daten bis 2017:
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 2017.
Literatur
Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten (2015): Fachkraft-Kind-Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen. Grundlagen, Analysen, Berechnungsmodell, in: Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten/Strehmel, Petra/Preissing, Christa/Bensel, Joachim/Haug-Schnabel, Gabriele (2015): Gute Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung. Freiburg, S. 131-252.