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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Bildungsbeteiligung in Kindertagesbetreuung

Anteil der Kinder in KiTas und Kindertagespflege an allen Kindern dieses Alters

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind häufig der erste Ort, an dem Kinder ein institutionelles Bildungsangebot in Anspruch nehmen. Damit kommt ihnen eine wichtige Funktion für die Integration, Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft von allen Kindern zu (vgl. Peter/Spieß 2015). In den vergangenen Jahren hat sich die institutionelle Kindertagesbetreuung enorm gewandelt. Dies zeigt sich insbesondere anhand der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 und dem damit verbundenen quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren. Dementsprechend wird ein deutlicher Zuwachs bei der Teilhabe an Bildungsangeboten von Kindern in diesem Alter deutlich. Dies lässt sich anhand des vorliegenden Indikators erkennen, der auf Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik abbildet, wie viele Kinder der Altersjahrgänge von unter einem Jahr bis sechs Jahren in einer KiTa oder der Kindertagespflege betreut werden (s. methodische Hinweise). Ebenso werden die Teilhabequoten der Altersgruppen der unter Dreijährigen sowie der ab 3- bis unter 6-jährigen Nichtschulkinder dargestellt. Ausgewiesen werden jeweils die Daten für die Jahre 2009 bis 2022. Anhand dieser Daten kann auch die Entwicklungsdynamik der Teilhabequoten in den einzelnen Bundesländern abgelesen werden. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Die Teilhabequote weist aus, wie viele Kinder eines bestimmten Alters ein Angebot der Kindertagesbetreuung, also KiTa oder Kindertagespflege, in Anspruch nehmen, bezogen auf die altersgleichen Kinder in der Bevölkerung. Die dafür benötigten Daten sind zum einen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik entnommen, die jährlich zum 01.03. (bis 2008 zum 15.03.) durchgeführt wird, sowie zum anderen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12. eines Jahres. Bis zu den Daten zum 31.12.2013 (Referenzzahl zur Bildung der Teilhabequote zum 01.03.2014) beruhten die Bevölkerungszahlen auf der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung von 1987. Ab den Daten zum 31.12.2014 (Referenzzahl zur Bildung der Teilhabequote zum 01.03.2015) basieren die Bevölkerungszahlen auf der Fortschreibung der amtlichen Daten des Zensus 2011. Eine Analyse der methodischen Auswirkungen dieser Umstellung der Referenzzahl, konkret einer geringfügigen rein rechnerischen Veränderung der Teilhabequoten, ist Mühlmann und Meiner-Teubner (2015) zu entnehmen.  

Kinder, die sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege nutzen, werden ab 2012 nicht mehr doppelt gezählt und nur unter Kindertageseinrichtungen ausgewiesen. In den Jahren zuvor wurden sie noch doppelt gezählt. Bis einschließlich 2008 wurden ebenfalls diejenigen Kinder doppelt gezählt, die neben der Kindertagespflege eine (vor)schulische Einrichtung genutzt haben. 

Bei der den ab 3- bis unter 6-jährigen Nichtschulkindern sowie bei Kindern im Alter von fünf und sechs Jahren sind auch die Kinder berücksichtigt, die in (vor-)schulischen Einrichtungen betreut werden, da ihr Anteil in einzelnen Bundesländern durchaus erheblich ist. Insgesamt ist bei der Altersgruppe der ab 3- bis unter 6-jährigen Nichtschulkinder sowie der Altersgruppe der Fünfjährigen davon auszugehen, dass die Vorschulkinder zu einem ganz überwiegenden Teil fünf Jahre und nicht jünger sind. Diese Aussage trifft in besonderem Maße auf Hamburg zu, wo ein großer Anteil der Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung eine Vorschulklasse besucht. Einzig in Ländern, in denen es in nennenswertem Umfang Schulkindergärten gibt, ist auch ein erwähnenswerter Anteil jüngerer Kinder in einer (vor-)schulischen Einrichtung. Für Baden-Württemberg können die Kinder in Schulkindergärten sowie Grundschulförderklassen altersjahrgenau ausgewiesen werden. In den Teilhabequoten der einzelnen Altersjahrgänge wird jedoch lediglich die quantitativ bedeutsame Anzahl der Fünf -und Sechsjährigen in (vor-)schulischen Einrichtungen ausgewiesen. In den anderen Altersjahrgängen spielen Kinder in Schulkindergärten quantitativ nur eine untergeordnete Rolle. 

Für Hamburg sind die Daten zu den Fünfjährigen und der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen ab 01.03.2012 nicht mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. In den Daten ab dem 01.03.2012 werden die Kinder in Vorschulen stichtagsgenau (01.03. des Jahres) ausgewiesen, die Daten stammen dazu aus einer Meldung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Hansestadt Hamburg. Für die Jahre zuvor liegen diese Daten nicht vor. In dem Jahr 2022 werden die Daten zum Stichtag 01.03.2022 ausgewiesen. 

Bezüglich der Kinder in (vor-)schulischen Einrichtungen ist seit dem Datenjahr 2021 zu beachten, dass in der Statistik "Allgemeinbildende Schulen" vom Statischen Bundesamt 5-jährige und jüngere Kinder in Grundschulen nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb ist die Vergleichbarkeit zu den vorherigen Datenjahren nur teilweise gegeben. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2018: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berichtsjahr ab 2011: Ergebnisse auf Grundlage des Zensus; Bildung und Kultur: Allgemeinbildende Schulen, verschiedene Jahre; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; zusammengestellt und berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Daten 2017: 
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2017; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund und der Bertelsmann Stiftung, 2018. 

Daten bis 2016: 
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund. 

Literatur 
Mühlmann, Thomas/Meiner-Teubner, Christiane (2015): Welche Folgen hat die Umstellung der Bevölkerungsstatistik für die Kinder- und Jugendhilfestatistik, in: KomDat Jugendhilfe, Heft 3/2015, S. 14-17. 

Peter, Frauke/Spieß, C. Katharina (2015): Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Horten: Unterschiede zwischen den Gruppen nicht vernachlässigen! in: DIW-Wochenbericht, ISSN 1860-8787, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, Vol. 82, Iss. 1/2, S. 12-21.