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Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Im Rahmen der amtlichen Statistik werden neben dem
In den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Änderungen, bspw. im Tagesstättenausbaugesetz (TAG), Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), die sich auch auf die Kindertagespflege ausgewirkt haben. So wurde die nach wie vor durch eine hohe Formenvielfalt geprägte Kindertagespflege durch die genannten gesetzlichen Regelungen in ihrem rechtlichen Förderauftrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern als gleichwertige Betreuungsform für unter Dreijährige neben den KiTas eingestuft. Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, schätzen an der Kindertagespflege vor allem die sehr flexiblen und familiennahen Merkmale dieser Form der Kindertagesbetreuung. So untersuchten Alt et al. (2014) auf der Datengrundlage des DJI-Surveys AID:A (Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten) die Unterschiede aus der Sicht der Eltern zwischen KiTas und Kindertagespflege hinsichtlich Nutzerprofile, Betreuungspräferenzen und Zufriedenheit. Die Ergebnisse machen deutlich, dass zunächst eine Offenheit für viele Eltern gegenüber beiden Angebotsformen vorliegt, dennoch sind KiTa und Kindertagespflege aus Sicht der Eltern nicht generell austauschbar. Als meistgenannte Gründe, eine Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen, werden kleine Gruppengrößen, positive Erfahrungen von Bekannten, eine gute Erreichbarkeit bzw. die Möglichkeit, dass die Tagesmutter auch ins Haus kommt sowie der familienähnliche Betreuungscharakter und die Möglichkeit der sehr frühen bzw. sehr späten Betreuung angegeben. Um diese hohe Zufriedenheit zu halten, ist es bedeutsam, dass sich die Kindertagespflege zunehmend als ein eigenständiges Berufsfeld etabliert. Inwiefern die Kindertagespflege mögliche Verberuflichungstendenzen erfährt und welche Formenvielfalt sie annimmt, kann anhand der amtlichen Statistik zu Kindern und tätigen Personen in öffentlich geförderter Tagespflege überprüft werden (vgl. ebenso Fuchs-Rechlin/Schilling 2012; Strunz 2013).
Im Rahmen der amtlichen Statistik werden neben dem Berufsausbildungsabschluss der Kindertagespflegepersonen Art und Umfang weiterer Qualifizierungen erhoben. Abgefragt wird, ob bspw. ein Qualifizierungskurs für die Kindertagespflege abgeschlossen wurde, ein anderer Nachweis der Qualifikation vorliegt oder sich die Kindertagespflegeperson in einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung befindet (siehe methodische Hinweise).
Als fachlicher Mindeststandard für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat sich eine Grundqualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden (Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes „Qualifizierung der Kindertagespflege“) etabliert, sofern keine entsprechende pädagogische Ausbildung vorliegt. Seit 2015 kann ein umfangreicherer Kurs mit 300 Unterrichtseinheiten absolviert werden, der auf Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes konzipiert wurde. Inwiefern Kindertagespflegepersonen diesen Kurs absolviert haben oder einen anderen Nachweis der Qualifikation besitzen, veranschaulicht der vorliegende Indikator.
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
Im Rahmen der amtlichen Statistik zu Kindern und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege wird für jede Kindertagespflegeperson abgefragt, ob ein abgeschlossener Qualifizierungskurs für Kindertagespflege vorliegt und falls ja, mit welchem Stundenumfang. Bis zur Erhebung zum 01.03.2018 lag eine andere Erfassung des Stundenumfanges vor. Bis 2018 lautete die größte abgefragte Kategorie des Stundenumfanges „160 Stunden und mehr“, ab der Erhebung zum 01.03.2019 „300 Stunden und mehr“. Zudem wird erhoben, ob ein weiterer Nachweis der Qualifikation vorliegt. Dieser kann laut Angabe im Fragebogen zum Beispiel auf landesrechtlichen Regelungen zum Qualifikationsnachweis beruhen (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023: 3). Ferner wird abgefragt, ob sich die Kindertagespflegeperson in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung befindet.
Bei dem vorliegenden Indikator wurden auf der Basis dieser drei abgefragten Merkmale die folgenden Kategorien für ab 2019 gebildet und ausgewertet:
- Kurs mit 300 Stunden und mehr
- Kurs mit 160 bis 299 Stunden
- Kurs mit weniger als 160 Stunden
- keinen Kurs, aber anderer Nachweis der Qualifikation: Die Kindertagespflegeperson besitzt keinen Kursnachweis, dafür aber einen anderen Nachweis der Qualifikation. Personen, die einen anderen Nachweis der Qualifikation besitzen und sich in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung befinden, sind in dieser Kategorie ebenfalls enthalten.
- keinen Kurs, aber in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung: Die Kindertagespflegeperson befindet sich in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung, besitzt aber ansonsten keinen Kursnachweis oder einen anderen Nachweis der Qualifikation.
- keinen Kurs, keinen anderen Qualifikations-Nachweis und nicht in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung: Auf die Kindertagespflegeperson trifft keines dieser Merkmale zu. Diese Kindertagespflegepersonen haben in der Regel entweder einen fachlich einschlägigen Hochschul-, Fachschul- bzw. Berufsfachschulabschluss oder eine sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung.
Vor 2019 gab es die ersten drei genannten Kategorien nicht, hier wurde bei dem vorliegenden Indikator nur unterschieden nach:
- Kurs mit 160 Stunden und mehr
- Kurs mit weniger als 160 Stunden
Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Auf Grund eines Datenfehlers wurden die Angaben zum Umfang des abgeschlossenen Qualifizierungskurses in Bremen für das Datenjahr 2022 nicht dargestellt.
Quelle
Daten ab 2020:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.
Daten 2018 und 2019:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018 und 2019; berechnet von der Bertelsmann Stiftung.
Daten 2017:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2017; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.
Literatur
Alt, Christian/Heitkötter, Martina/Riedel, Birgit (2014): Kita und Kindertagespflege für unter Dreijährige aus Sicht der Eltern - gleichrangig, aber nicht austauschbar? Nutzerprofile, Betreuungspräferenzen und Zufriedenheit der Eltern auf Basis des DJI-Survey (AID:A). in: Zeitschrift für Pädagogik, 60(5), S. 782-801.
Fuchs-Rechlin, Kirsten/Schilling, Matthias (2012): Kindertagespflege in Deutschland – auf dem Weg zur Verberuflichung?, in: KomDat Jugendhilfe, Heft 2/2012, S. 7-9.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2023): Fragebogen: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Teil III.3: Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Erläuterungen. [Download von: https://www.statistik.sachsen.de/download/online-melden/muster_statistik-sachsen_sgb-viii_kindertagespflegepersonen_tpp.pdf (24.07.2023)].
Strunz, Eva (2013): Entwicklungen und Formenvielfalt in der Kindertagespflege, in: KomDat Jugendhilfe, Heft 2/2013, S. 11-15.