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Für eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der KiTas wird der Fach-/Praxisberatung (FPB) eine zentrale Rolle beigemessen (vgl. Deutscher Verein 2012; Ehrhardt u. a. o. J.; Viernickel u. a. 2015). FPB wird als Unterstützungsstruktur für KiTas verstanden, die eine fachliche Begleitung der Qualitätsentwicklung und ‑sicherung im Alltag der einzelnen Einrichtung gewährleisten kann. Allerdings ist die FPB in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer sowie auch fachlich-konzeptioneller Hinsicht bundesweit sehr heterogen ausgestaltet. Eine im Rahmen des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme durchgeführte Befragung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Landesministerien bietet einen Überblick über bestehende Regelungen und die Ausstattung der FPB auf Landesebene.
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Auf Bundesebene ist im SGB VIII kein expliziter Anspruch auf FPB für KiTas verankert; allerdings wird ein allgemeiner Auftrag für FPB aus § 22a SGB VIII abgeleitet. FPB wird auch mit der Verantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Qualität in den KiTas begründet (vgl. Deutscher Verein 2012: 8). Aufgrund dieser eher allgemeinen Aussagen sieht auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge insbesondere die Bundesländer in der Verantwortung für die Ausgestaltung einer FPB sowie eine angemessene Finanzierung (vgl. ebd.).
Vor diesem Hintergrund interessierte zunächst, wie FPB konkret auf Landesebene geregelt und ausgestaltet wird. Es ist nicht erfasst, welche Angebote der FPB die Träger möglicherweise in Eigeninitiative sowie in Eigenfinanzierung ihren KiTas anbieten. Nach Angaben der Landesministerien sind in neun Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein sowie Thüringen) durch Landesausführungsgesetze oder Durchführungs-/Ausführungsvorschriften landesspezifische Regelungen für FPB erlassen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland besteht eine solche Art der Regelung nicht; allerdings gibt es in Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Verwaltungsvorschriften, ‑vereinbarungen und Regelungen zur FPB. Lediglich in sechs Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen) besteht ein Anspruch der KiTas auf FPB, und nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind die KiTas verpflichtet, FPB zu nutzen.
Konkretisiert werden die Aufgaben von FPB in neun Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Bayern sind ihre Aufgaben nach Angaben des Fachministeriums von der kommunalen Ebene zu definieren, insofern bestehen hier keine landeseinheitlichen Vorgaben. In den übrigen Ländern werden verschiedene Aufgaben aufgelistet, wie beispielsweise die Beratung der Träger, der KiTa-Leitung sowie der Fachkräfte oder auch die Unterstützung der Träger und Einrichtungen bei der Qualitätsentwicklung. Vor diesem Hintergrund kann das Arbeitsfeld der FPB im Bundesüberblick als weitgehend unbestimmt eingestuft werden.
Aussagen über die FPB-Struktur auf Trägerebene können mit den vorliegenden Angaben nicht getroffen werden. Es wäre zu untersuchen, ob tatsächlich alle KiTas FPB nutzen (können), insbesondere dann, wenn ihr Träger keinen entsprechenden Zugang ermöglicht. Eine Sonderauswertung der Daten einer 2010 durchgeführten Befragung von KiTa-Leitungskräften durch die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte gibt Hinweise, dass nicht alle KiTas eine FPB nutzen – zumindest nicht regelmäßig: Fast 23 % der KiTa-Leitungskräfte gaben an, dass sie oder ihre KiTa in den letzten 12 Monaten keine Unterstützung durch eine Fachberatung erhalten haben (vgl. unveröffentlichte Sonderauswertung, zur Befragung und zu den Befunden siehe Beher/Walter 2012). Es ist daher eine durchaus plausible Hypothese, dass FPB nicht als etablierte verlässliche Struktur für alle KiTas in Deutschland einzuschätzen ist. Dieser Eindruck verstärkt sich vor dem Hintergrund, dass lediglich in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Vorgaben für die Bemessung von FPB vorliegen. So ist in Mecklenburg-Vorpommern für 1.200 belegte KiTa-Plätze eine Vollzeitstelle für FPB vorzuhalten. In Thüringen zahlt das Land eine Landespauschale von 30 Euro jährlich je Kind im Alter zwischen einem und sechseinhalb Jahren an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; dieser wiederum ist verpflichtet, FPB bedarfsgerecht anzubieten. In Sachsen gibt es die Empfehlung des Landesjugendamtes, dass für 20 bis 25 Einrichtungen eine Vollzeitstelle für FPB vorzuhalten ist.
Dieser Ausschnitt aus den Befragungsergebnissen zeigt, dass von Seiten der Bundesländer für FPB vergleichsweise wenige Vorgaben oder Verpflichtungen in Bezug auf die Ausgestaltung bzw. das konkrete Angebot bestehen. Anhand der vorliegenden Informationen sind keine Aussagen über die Wirkungen der FPB auf die Qualität der KiTa-Arbeit möglich. Da allerdings der berufsbegleitenden Beratung sowohl der KiTa-Leitungen als auch der KiTa-Teams eine zentrale Rolle für die Qualitätsentwicklung beigemessen wird, erscheint eine vertiefte gemeinsame Auseinandersetzung der verantwortlichen Akteure auf den verschiedenen Systemebenen, also Land, Kommunen und Trägern, über die Ausgestaltung einer wirksamen FPB durchaus dringlich. Neben den wenigen aktuelleren Studien zum Thema FPB (vgl. Ehrhardt u. a. o. J.; Viernickel u. a. 2015) liegt wenig praxisorientierte Forschung vor, die Impulse für die fachpolitische Diskussion geben kann. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Quelle
Daten 2015: Angaben der Bundesländer zu landesseitigen Regelungen zur Fach-/Praxisberatung in KiTas im Rahmen der schriftlichen Befragung der Bertelsmann Stiftung für den Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Stand März 2015).
Literatur
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2012): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur konzeptionellen und strukturellen Ausgestaltung der Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung. Berlin.
Beher, Karin/Walter, Michael (2012): Qualifikation und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte. Bundesweite Befragung von Einrichtungsleitungen und Fachkräften in Kindertageseinrichtungen: Zehn Fragen – Zehn Antworten. München.
Ehrhardt, Angelika/May, Michael/Remsperger, Regina/Schmidt, Michael/Weidmann, Stefan (o. J.): Die Rolle von Fachberatung im System der Entwicklung von Qualität in der frühen Bildung. Abschlussbericht AWiFF-Projekt. Wiesbaden, Rüsselsheim
Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten/Strehmel, Petra/Preissing, Christa/Bensel, Joachim/Haug-Schnabel, Gabriele (2015): Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für Kindertagesbetreuung. Freiburg.