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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Schulkinder nach Träger

Der vorliegende Indikator gibt Auskunft darüber, wie viele Schulkinder im Alter von unter 11 Jahren in KiTas und Horten nach deren Trägerschaft betreut werden (s. methodische Hinweise). Interessant ist insbesondere, ob sich Differenzen hinsichtlich der Betreuung der unter Dreijährigen bzw. der Kindergartenkinder (s. Indikator “Kinder nach Träger”) und der Schulkinder nach Trägerschaft der KiTas und Horte zeigen.  

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die Träger der KiTas und Horten erfasst. In der vorliegenden Auswertung wurden die folgenden Träger zu den folgenden Kategorien zusammengefasst: 

- Öffentliche Träger: Jugendamt (örtlicher Träger), Landesjugendamt (überörtlicher Träger), Oberste Landesjugendbehörde (Ministerium), Gemeinde oder Gemeindeverband ohne eigenes Jugendamt, ohne Elterninitiativen 

- Arbeiterwohlfahrt oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen 

- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen 

- Deutsches Rotes Kreuz oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen 

- Diakonie Deutschland/sonstige der EKD angeschlossene Träger 

- Deutscher Caritasverband/sonstige katholische Träger 

- Sonstige freigemeinnützige Träger: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland oder jüdische Kultusgemeinden, sonstige Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Jugendgruppen, Jugendverband, Jugendring, sonstige juristische Personen, andere Vereinigungen 

- Privat-nichtgemeinnützige Träger: Unternehmens-/Betriebsteil, selbständig privat-gewerblich, natürliche oder andere juristische Personen 

Ab 2016 werden zusätzlich noch Elterninitiativen ausgewiesen: Unter Elterninitiativen sind Einrichtungen ausgewiesen, die von Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten gemäß § 5 SGB VIII selbst organisiert sind, auch wenn sie sich einem anderen Dachverband angeschlossen haben. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Dateien ab 2019: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.