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Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Eine hochwertige und ausgewogene Ernährung und Verpflegung fördern das Wohlbefinden, die Entwicklung und die Gesundheit aller Kinder. Dies gilt auch für die Mahlzeiten in der Kindertagesbetreuung und stellt somit ein Qualitätsmerkmal von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung dar. So ist nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung „ein wesentlicher Bestandteil einer gesundheitsfördernden Lebensweise […] das regelmäßige Angebot von ausgewogenen Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen. Eine vollwertige Verpflegung und die Qualität der Ernährung beeinflussen die körperliche und geistige Entwicklung bei Kindern und sind somit elementare Bestandteile der Gesundheitsförderung“ (DGE 2018: 9). Trotz dieser hohen Relevanz stellt sich die Verpflegungssituation der betreuten Kinder in KiTas oder in der Kindertagespflege zwischen den Bundesländern sehr heterogen und unzureichend dar. Dies zeigt sich zum einen anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, die die Mittagsverpflegung in KiTas und der Kindertagespflege erfasst, sowie zum anderen im Rahmen einer von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebenen Studie zum Status quo und den Handlungsbedarfen in der Mittagsverpflegung in deutschen KiTas (vgl. Arens-Azevedo u.a. 2014).
Bei dem vorliegenden Indikator wird betrachtet, ob Kinder in der Kindertagespflege eine Mittagsverpflegung in Anspruch nehmen oder nicht. Auswertungen zur Mittagsverpflegung in KiTas sind hier zu finden.
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
Ausgewiesen wird in der vorliegenden Auswertung der Anteil der Kinder, die laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik in der Kindertagespflege eine Mittagsverpflegung erhalten. Vorausgesetzt wird, dass diese über die Tagespflege angeboten bzw. organisiert wird. Dadurch werden alle Essen mitgezählt, die unter Beteiligung der Kinder selbst zubereitet werden oder von einem Drittanbieter geliefert werden. Im Rahmen der Statistik ist die Inanspruchnahme eines Mittagessens nur dann anzugeben, wenn das Kind an mindestens der Hälfte der betreuten Tage pro Woche ein Essen in Anspruch nimmt, das von der Kindertagespflege organisiert wird. Nicht ausgewiesen wird, wenn Kinder ihr Essen zum Beispiel als Lunchpaket selbst mitbringen. Anhand der amtlichen Statistik kann jedoch keine Aussage über die Qualität des Mittagessens getroffen werden.
Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Quelle
Daten ab 2018:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.
Daten bis 2017:
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 2017.
Literatur
Arens-Azevedo, Ulrike/Pfannes, Ulrike/Tecklenburg, M. Ernestine (2014): Is(s)t KiTa gut? KiTa-Verpflegung in Deutschland: Status quo und Handlungsbedarfe. Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.
[DGE] Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (2018): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Bonn.