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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Einmalige Investitionen in FBBE

Im Haushaltsjahr 2019 wurden seitens der öffentlichen Haushalte für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 54,9 Mrd. Euro ausgezahlt. Etwas mehr als zwei Drittel davon, insgesamt 36,9 Mrd. Euro, wurden für Kindertagesbetreuung ausgezahlt, was die Bedeutsamkeit dieses Arbeitsfeldes innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe hervorhebt. Zu diesen Auszahlungen gehören wiederum Auszahlungen für den laufenden Betrieb der KiTas (ca. 33,4 Mrd. Euro), für die Kindertagespflege (ca. 1,5 Mrd. Euro) oder für einmalige Investitionen (insgesamt ca. 2,0 Mrd. Euro, inkl. Berlin, Bremen und Hamburg) (vgl. Olszenka/ Meiner-Teubner 2021: 1ff.). Einmalige Investitionskosten sind Auszahlungen, die zum Beispiel bei einem Neubau einer KiTa sowie einem Umbau oder einer Sanierung bereits vorhandener KiTas entstehen. Diese Auszahlungen sind in den vergangenen Jahren aufgrund des Ausbaus der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder zunächst verstärkt bis 2013 bundesweit angestiegen. Danach war bis 2016 ein Rückgang zu beobachten, wohingegen bis 2021 wieder ein Anstieg zu verzeichnen ist. Über die Höhe und Entwicklung dieser Auszahlungen von 2008 bis 2021 gibt der vorliegende Indikator „Einmalige Investitionen" für jedes Bundesland Auskunft, der auf Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik basiert (s. methodische Hinweise). 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Bei der vorliegenden Auswertung ist zu beachten, dass in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und damit in diesem Indikator die Ausgaben (Auszahlungen) an den Letztempfänger ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise Zuweisungen, Umlagen, Erstattungen und Darlehen der öffentlichen Haushalte untereinander ebenso wie durchlaufende Gelder durch die Statistik nicht sichtbar werden. 

Ein Beispiel dafür ist das von der Bundesregierung eingesetzte Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Das I. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in Höhe von 2,15 Mrd. Euro für den Zeitraum 2008 bis 2013 stellte den zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbarten finanziellen Anteil des Bundes dar, der für investive Ausgaben für den Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren notwendig war, um ab August 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bereithalten zu können. Das Sondervermögen wird durch das II. (2013-2014) und III. (2015-2018) Investitionsprogramm in Höhe von 580,5 Mio. und 550 Mio. Euro für Investitionen aufgestockt. Das IV. Investitionsprogramm (2017-2020) umfasst 1,126 Mrd. Euro. Gelder, die aus diesem Sondervermögen abgerufen wurden, werden als Investitionsausgaben in denjenigen Bundesländern ausgewiesen, in denen sie für den Ausbau der Angebote verausgabt wurden. Es besteht also die Möglichkeit, dass ein Anstieg der Investitionsausgaben, wie er in der Tabelle für die Jahre 2009 bis 2013 für einzelne Bundesländer deutlich wird, sich zu einem überwiegenden Anteil aus Bundesmitteln speist und beispielsweise noch keine Ausgaben (Auszahlungen) enthält, die sich aus Eigenmitteln von Ländern und Kommunen des jeweiligen Landes speisen. Das BMFSFJ führt eine Statistik über den Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen (s. u. a. zuletzt hier: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/101640/0918-stabu-kita-zahlen-tabelle2-data.pdf). Darüber hinaus sind die Hinweise zu den einzelnen Länderergebnissen in den Anmerkungen zu beachten. 

Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Indikator weniger auf das eigene finanzielle Engagement der einzelnen Bundesländer ab, sondern ist primär ein Hinweis darauf, wie stark in einem Bundesland in den jeweiligen Jahren Ausgaben für beispielsweise den Ausbau von Angeboten erfolgen. Indirekt ist dies auch ein Hinweis darauf, ob für die zahlenmäßig verstärkte Nutzung von Angeboten auf eine bereits vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen wird oder ob eine neue Infrastruktur aufgebaut wurde. 

Darüber hinaus sind bei der Interpretation der Daten die allgemeinen Erläuterungen zur zu Grunde liegenden Statistik der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere im Hinblick auf die Umstellung vom kameralen zum doppischen Rechnungswesen zu berücksichtigen (vgl.: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/Publikationen/Downloads-Kinder-und-Jugendhilfe/ausgaben-einnahmen-jugendhilfe-5225501197004.pdf;jsessionid=2424FEEFA0C5AF4D6A251C0449D8DAEC.live741?__blob=publicationFile). 

Die Berechnungsgrundlage und -methodik ist ausführlicher erläutert unter „Methodik“. 

Quelle 

Daten ab 2018:  
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen, Standardtabelle Nr. 3 nach Ländern: Spalten: investive Ausgaben und investive Zuschüsse; verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen, auf Grundlage der von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) entwickelten Methodik zur Berechnung der investiven Ausgaben und investiven Zuschüsse. 

Daten bis 2017:  
Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen, Standardtabelle Nr. 3 nach Ländern: Spalten: investive Ausgaben und investive Zuschüsse; verschiedene Jahrgänge; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 2019. 

Literatur 
[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012. Berlin. 

Olszenka, Ninja/ Meiner-Teubner, Christiane (2021): Erneuter Höchstwert – Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe weiter gestiegen: KomDat Jugendhilfe, Heft 1/2021, 24. Jg., S. 1-3.