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Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit (drohender) Behinderung in KiTas muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig in den Blick genommen werden (vgl. Vereinte Nationen 2008). Inklusion wird im Rahmen dieser Konvention verstanden als die gleichberechtigte Teilhabe von Personen bzw. Kindern mit (drohender) Behinderung an der Gesellschaft, und somit auch an der Kindertagesbetreuung. Inklusion im weiteren Sinne der derzeit geführten pädagogischen Diskurse beinhaltet die „Abkehr von zielgruppenspezifischen Etikettierungen (z. B. Behinderung) und stellt die Einzigartigkeit des Individuums in den Mittelpunkt. Gefordert wird die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Heterogenitätsmerkmalen wie Schicht- bzw. Milieuzugehörigkeit, kulturelle bzw. ethnische Zugehörigkeit, Gender, sexuelle Orientierung und Religion“ (Friedrich 2013: 18; vgl. auch Prengel 2010: 6). Inklusion in der Frühpädagogik soll als Leitorientierung dienen, sodass Vielfalt in der Kindertagesbetreuung zum Normalfall wird. Trescher (2018) geht der Frage nach, wie sich der von außen formulierte Inklusionsanspruch auf die pädagogische Praxis in integrativen Kindertagesstätten auswirkt und stellt heraus, dass Inklusion eine große Herausforderung für die alltägliche Praxis in integrativen Kindertagesstätten ist, diese Problematik jedoch von den pädagogisch Tätigen zum Teil umfassend verneint wird.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst diejenigen Kinder, die in einer KiTa eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX wegen mindestens einer Behinderung erhalten. Dies kann eine körperliche, geistige oder drohende seelische Behinderung (u.a. auch Entwicklungsverzögerung) sein. Anhand dieser Daten kann analysiert werden, in welchen Gruppenkonstellationen Kinder mit Eingliederungshilfe betreut werden. Auf diese Weise kann danach unterschieden werden, ob ein Kind mit einer (drohenden) Behinderung eine eher inklusionsorientierte oder eine eher separierende Gruppe besucht. Kindertageseinrichtungen ohne Gruppenstruktur können hierbei nicht berücksichtigt werden (s. methodische Hinweise).
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
In vorliegender Analyse wird festgehalten, welche unterschiedlichen Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung Kinder mit einer Eingliederungshilfe vor dem Schuleintritt besuchen. So liegt die Anzahl der Nichtschulkinder mit einer (drohenden) Behinderung bzw. mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in den FBBE-Angeboten im Jahr 2021 beispielsweise bei rund 98.000 Kindern.
Dabei ist zu beachten, dass Kinder in Tagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, nicht herausgerechnet werden und es daher zu Doppelzählungen kommen kann.
Kooperationen und Durchmischungen von Gruppen in schulnahen Angeboten und KiTas können statistisch nicht dargestellt werden. In Baden-Württemberg werden beispielsweise Kinder in Förderschulkindergärten im Rahmen von (Intensiv-)Kooperationen mit KiTas teilweise gemeinsam in Gruppen mit Kindern ohne Eingliederungshilfen bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf betreut.
Kinder mit Eingliederungshilfe, die Kitas besuchen, in denen mehr als 90% Kinder mit Eingliederungshilfe betreut werden, werden der Kategorie „Gruppen mit mehr als 90% Kindern mit Eingliederungshilfen“ zugeordnet.
Die Daten des vorliegenden Indikators wurden bis einschließlich zum Datenjahr 2017 aus dem Bildungsbericht entnommen (siehe www.bildungsbericht.de), welcher alle zwei Jahre im Rahmen der nationalen Bildungsberichterstattung veröffentlicht wird. Ab 2018 werden die Daten des vorliegenden Indikators aus den Veröffentlichungen des ERiK-Projektes entnommen (siehe www.dji.de/erik) und liegen seither im jährlichen Rhythmus vor.
Quelle
Daten von 2018-2021:
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Sekretariat der KMK, Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen, verschiedene Jahre; Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke in Bayern, verschiedene Jahre; Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, verschiedene Jahre; Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund, verschiedene Jahre, siehe ERiK-Forschungsbericht III - Befunde des indikatorengestützten Monitorings zum KiQuTG 2023 [Download von https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/erik/Berichte/FB%20III/ERiK_FBIII_HF10_2023.xlsx (26.09.2024)].
Daten bis 2017:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik, verschiedene Jahre; Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter; Sekretariat der KMK, Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen, verschiedene Jahre; Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke in Bayern, verschiedene Jahre; Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, siehe www.bildungsbericht.de.
Literatur
Friedrich, Tina (2013): Inklusion als frühpädagogische Leitorientierung, in: Deutsches Jugendinstitut/Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (Hrsg.) (2013): Inklusion – Kinder mit Behinderung. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. WiFF Wegweiser Weiterbildung, Band 6. München, S. 18-23.
Prengel, Annedore (2010): Inklusion in der Frühpädagogik. Bildungstheoretische, empirische und pädagogische Grundlagen. WiFF Expertisen Band 5. München.
Trescher, Hendrik (2018): Inklusion in der Kita. Eine Krise, die keine sein darf? in: Der pädagogische Blick, Ausgabe 03, S. 176-187.
Vereinte Nationen (2008): Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin.