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Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung

Als erster Schritt für die Verbesserung der Bildungschancen von allen Kindern müssen ihnen Zugangsmöglichkeiten zu Kindertagesbetreuung gewährleistet werden, und zwar unabhängig von weiteren Bedingungen, wie beispielsweise einer Erwerbstätigkeit der Eltern oder einer besonderen Bedarfslage des Kindes. Zu hohe Beiträge für Kindertagesbetreuung, die von Eltern gezahlt werden müssen, können dabei zu einer Zugangsbarriere werden. Aktuell ist die Gewährung einer generellen Beitragsfreiheit für die Eltern zwischen den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den Bundesländern, in denen es keine generelle Beitragsfreiheit gibt, sind die Elternbeiträge nach - unterschiedlichen - Kriterien sozial gestaffelt. Der vorliegende Indikator gibt für alle Bundesländer einen Überblick über den Umfang der Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung in einer KiTa oder der Kindertagespflege. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Die Situation bei der Gewährung einer generellen Beitragsfreiheit für Eltern ist in den Bundesländern uneinheitlich. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein gibt es keine generelle Beitragsfreiheit, jedoch werden in Bayern zu 100 Euro je Monat und Kind bezuschusst und in Schleswig-Holstein kann auf Antrag die Befreiung von Geschwisterkindern beantragt werden. Auch in Sachsen-Anhalt besteht zwar keine pauschale Beitragsfreiheit, allerdings entfallen die Beiträge für Geschwisterkinder, auch dann, wenn ein älteres Kind den Hort besucht. Bis zur Gesetzesänderung vom 28. Juni 2023 war in Brandenburg das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei. Mit der genannten Gesetzesänderung wurde eine gestaffelte Beitragsfreiheit beschlossen: ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 war auch das vorletzte Kita-Jahr vor Einschulung beitragsfrei und seit dem Kita-Jahr 2024/2025 gilt die Beitragsfreiheit für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, umgesetzt. In Thüringen dürfen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor Schuleintritt und in Nordrhein-Westfalen für Kinder, die das vierte Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, keine Elternbeiträge geltend gemacht werden. Eine umfassendere Gewährung von landesseitigen Beitragsfreistellungen gibt es in Bremen, Hessen und Niedersachsen (beitragsfrei ab dem vollendeten dritten Lebensjahr) sowie in Rheinland-Pfalz (beitragsfrei ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr). In drei weiteren Bundesländern gilt eine vollständige Beitragsfreiheit: In Hamburg existiert eine Beitragsfreiheit für alle Kinder für eine tägliche Betreuungszeit von fünf Stunden und in Berlin (seit dem 1. August 2018) und in Mecklenburg-Vorpommern (seit dem 1. Januar 2020) gibt es generell keine Elternbeiträge mehr. Die Regelungen für den zeitlichen Betreuungsumfang, für die Zuschläge für die Mittagsverpflegung, zusätzliche Leistungen sowie für eine Beitragsermäßigungen für Geschwisterkinder variieren von Bundesland zu Bundesland.   

Im Hinblick auf verbesserte Zugangschancen und höhere Teilhabequoten kann der Nutzen der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr als vergleichsweise gering eingestuft werden, da die Mehrheit aller Kinder in Deutschland im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ohnehin ein Angebot der FBBE in Anspruch nimmt. So sind 2023 rund 94,7 % aller fünfjährigen Kinder (ohne Schulkinder) in Kindertagesbetreuung oder in einer vorschulischen Einrichtung. Damit der Zugang zu FBBE Angeboten durch keine finanziellen Hürden verhindert wird, ist anzustreben, Kita-Eltern mit einem Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze von den Beiträgen zu befreien. Eine generelle Beitragsfreiheit sollte erst angestrebt werden, wenn der Qualitätsausbau finanziell gesichert ist.   

Quelle 

Daten ab 2024:
Eigene Recherchen vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien (Stand November 2024) auf Basis der der Ausführungsgesetze der Bundesländer zur Kinder- und Jugendhilfe. 

Daten ab 2019:
Eigene Recherchen vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen (Stand August 2021) auf Basis der Angaben der Bundesländer zur Beitragsfreiheit auf ein Angebot der Kindertagesbetreuung im Rahmen der schriftlichen Befragung der Bertelsmann Stiftung für das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. 

Daten 2018:
Eigene Recherchen und Angaben der Bundesländer zur Beitragsfreiheit auf ein Angebot der Kindertagesbetreuung im Rahmen einer schriftlichen Befragung der Bertelsmann Stiftung für das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme (Stand Mai 2018). 

Daten 2017 und 2016:
Eigene Recherchen. 

Daten 2007 bis 2015:
Angaben der Bundesländer zur Beitragsfreiheit im Rahmen verschiedener schriftlichen Befragungen der Bertelsmann Stiftung für den Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme.