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Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Träger von Horten können Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe sein. Innerhalb der freien Träger wird zwischen den (privat) freigemeinnützigen und den privat-nicht gemeinnützigen (auch Wirtschaftsunternehmen) unterschieden (s. methodische Hinweise). Die privat-nicht gemeinnützigen werden den freien Trägern zugeordnet, da die Gemeinnützigkeit kein konstitutives Merkmal der nicht-öffentlichen Träger ist.
Durch das Subsidiaritätsprinzip gilt im Bereich der Kindertagesbetreuung eine Arbeitsteilung zwischen freien und öffentlichen Trägern. Die öffentlichen Träger haben als örtliche und überörtliche Träger die rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird die Trägerschaft der Horte erfasst. In der vorliegenden Auswertung wurden die folgenden Träger zu den folgenden Kategorien zusammengefasst:
- Öffentliche Träger: Jugendamt (örtlicher Träger), Landesjugendamt (überörtlicher Träger), Oberste Landesjugendbehörde (Ministerium), Gemeinde oder Gemeindeverband ohne eigenes Jugendamt, ohne Elterninitiativen
- Arbeiterwohlfahrt oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen
- Deutsches Rotes Kreuz oder dessen/deren Mitgliedsorganisationen, ohne Elterninitiativen
- Diakonie Deutschland/sonstige der EKD angeschlossene Träger
- Deutscher Caritasverband/sonstige katholische Träger
- Sonstige freigemeinnützige Träger: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland oder jüdische Kultusgemeinden, sonstige Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Jugendgruppen, Jugendverband, Jugendring, sonstige juristische Personen, andere Vereinigungen
- Privat-nichtgemeinnützige Träger: Unternehmens-/Betriebsteil, selbständig privat-gewerblich, natürliche oder andere juristische Personen
Ab 2016 werden zusätzlich noch Elterninitiativen ausgewiesen: Unter Elterninitiativen sind Einrichtungen ausgewiesen, die von Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten gemäß § 5 SGB VIII selbst organisiert sind, auch wenn sie sich einem anderen Träger angeschlossen haben.
Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Quelle
Daten ab 2019:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.